Familienrecht, Eherecht und Unterhaltsrecht

Die Familie gilt idealerweise als Ort der Vertrautheit und des Rückzugs. Das macht familienrechtliche Angelegenheiten zu einem höchst emotionalen und gleichzeitig sensiblen Terrain. Hier gilt es, Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen – umso mehr wenn Kinder involviert sind.

Heiraten und Ehe wird oft mit Metaphern aus der Seefahrt umschrieben. So spricht man etwa davon „in den Hafen der Ehe einzulaufen“. Was aber, wenn die einst so ruhige See zum stürmischen und schäumenden Ozean wird? Oftmals ist der Schiffbruch nicht mehr abzuwenden und Trennung bzw. Scheidung die einzig richtige Lösung. Wir holen Sie gerne zu uns ins Boot.

Mit unserem Selbstverständnis als rechtsberatender Partner in sämtlichen Lebenslagen stärken wir Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit den Rücken. Wir beraten und unterstützen Sie neben familienrechtlichen Belangen auch in allen Angelegenheiten des Ehe- und Unterhaltsrechts.

Rechtsgebiete

  • Scheidungsrecht
  • Obsorgerecht
  • Kindschaftsrecht
  • Besuchsrecht
  • Vaterschaftsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Adoptionsrecht
  • Ehevertragsrecht
  • Partnerschaftsrecht
  • Sachwalterschaftsrecht
  • Außerstreitverfahren etc.

Leistungen unserer Kanzlei u.a.

  • Allgemeine Beratung (Beratung über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung, Beratung beim gemeinsamen Hauskauf etc.)
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Errichtung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
  • Beratung und Vertretung im streitigen Scheidungsverfahren
  • Begleitung und Durchführung von einvernehmlichen Scheidungen
  • Beratung und Vertretung in Unterhaltsstreitigkeiten zwischen Ehegatten bzw. zwischen Eltern und Kindern
  • Beratung und Vertretung im Obsorgeverfahren
  • Beratung und Vertretung im Besuchsrechtsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Aufteilungsverfahren über das Ehevermögen nach der Scheidung
  • Gründung und Verwaltung von Familienprivatstiftungen

 

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